Vorratsdatenspeicherung in Deutschland ist rechtswidrig
Die anlasslose Vorratsdatenspeicherung in Deutschland ist rechtswidrig. Der Europäische Gerichtshof (EuGH) hat heute dieses historische Urteil gefällt.
Ohne Anlass dürften die Kommunikationsdaten der Bürgerinnen und Bürger nur unter strengen Voraussetzungen gespeichert werden.
Das ist ein guter Tag für die Bürgerrechte, denn es passt nicht in eine liberale Demokratie pauschal alle Verbindungsdaten aller Menschen zu speichern.
Das Bundesjustizministerium plant, die anlasslose Vorratsdatenspeicherung zügig aus dem Gesetz zu streichen. Wir Liberale setzen auf ein Quick-Freeze-Verfahren mit Richtervorbehalt. Das bedeutet, dass ein Telekommunikationsanbieter auf richterliche Anordnung bei einem Anfangsverdacht Daten zu einzelnen Nutzern für einen bestimmten Zeitraum speichern müsste.