Strom- und Gaspreisbremse kommt
Mit der heute vom Bundestag beschlossenen Strom- und Gaspreisbremse stellt die Ampelkoalition sowohl für private Haushalte als auch für Unternehmen eine spürbare Entlastung von den hohen Energiekosten sicher. Auch in der Region Fulda können die Menschen nun in der Gewissheit Weihnachten feiern, dass sie im kommenden Jahr nicht nur von weiter exorbitant steigenden Energiepreisen verschont bleiben, sondern häufig sogar von deutlich sinkenden Kosten profitieren.
Die Energiepreisbremsen, die formal ab März greifen, gelten rückwirkend zum 1. Januar. Für große Unternehmen kann die Gaspreisbremse schon zum 1. Januar eingeführt werden, weil hier bereits alle notwendigen Daten vorliegen. Damit ist auch der Weiterbetrieb vieler Betriebe gesichert, die zuletzt wegen der hohen Energiepreise in Existenznot geraten sind. Die FDP-Fraktion hat in den Verhandlungen eine bürokratiearme Umsetzung der Strom- und Gaspreisbremse durchgesetzt. Mit dem neuen Gesetz ist sichergestellt, dass die Hilfen ohne Antrag und langwierige Bewilligungsverfahren ausgezahlt werden.
Außerdem werden jetzt auch die Haushalte entlastet, die mit Öl oder Holzpellets heizen und in diesem Jahr ebenfalls unter deutlich höheren Preisen zu leiden hatten. Im Zusammenhang mit den Gas- und Strompreisbremsen führt die Bundesregierung eine Härtefallregelung ein und stellt für den Fonds 1,8 Milliarden Euro bereit. Dies gilt rückwirkend vom 1. Januar 2022 bis 1,8 Milliarden Euro Dezember 2022.
Wir haben die Menschen im ländlichen Raum nicht vergessen, denn gerade hier haben sich viele für eine Öl- oder Pelletheizung entschieden.
Es ist ein Gebot der Fairness auch diese Verbraucherinnen und Verbraucher zu entlasten. Pro Haushalt können bis zu 2000 Euro beantragt werden, die Hilfsuntergrenze liegt bei 100 Euro.
Für die Auszahlung zuständig sind die Länder, die Hilfen zusätzlich durch eigene Programme ergänzen können.