Impfpräventionsgesetz
Heute hat der Deutsche Bundestag mit großer Mehrheit das Impfpräventionsgesetz auf den Weg gebracht. Wir wollen die Pandemie wirksam bekämpfen und die vulnerablen Gruppen besser schützen.
Das Boostern, sowie Erst- und Zweitimpfungen müssen schnellstens vorangebracht werden. Der Kreis der Impfberechtigten wurde erweitert, jeder der impfen kann, sollte dies auch dürfen.
Zusätzlich führen wir eine einrichtungsbezogene Impfpflicht ein. Gerade in Hessen haben wir schmerzhaft erfahren müssen, dass viele zu betreuende Menschen in Einrichtungen verstorben sind. Den Beschäftigten in Gesundheitsberufen und in der Pflege kommt eine besondere Verantwortung zu. Durch eine sehr hohe Impfquote beim gesamten Personal in diesen Einrichtungen, können ältere und vorerkrankte Menschen besser vor einer Ansteckung mit dem Coronavirus geschützt werden.
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