Hasskriminalität bekämpfen - Reformen im Strafrecht
Die Ampel liefert! Bundesjustizminister Marco Buschmann hat den Referentenentwurf seines Ministeriums vorgelegt: der Paragraf 46 Strafgesetzbuch soll ergänzt werden.
Hasskriminalität soll künftig auch dann härter bestrafen, wenn die Beweggründe geschlechtsspezifisch oder gegen die sexuelle Orientierung gerichtet sind.
Bisher ist nur rassistische, fremdenfeindliche und antisemitische Hasskriminalität ausdrücklich im Strafgesetzbuch genannt. Frauenhass, Homo- und Transfeindlichkeit wurden bisher unter „sonstige menschenverachtende“ Beweggründe abgehandelt.
Ich begrüße den vorgelegten Referentenentwurf. Denn leider haben in den vergangenen Jahren die Hasskriminalität und Gewalt etwa gegen homosexuelle oder intergeschlechtliche Menschen deutlich zugenommen.