Gleichstellung von Regenbogenfamilien
Mehrelternschaftliche Konstellationen spiegeln längst die gesellschaftliche Realität wider, bereits im Koalitionsvertrag haben wir festgelegt, die die gelebte Familienvielfalt rechtlich anzuerkennen und damit auch das Kindeswohl, das immer im Mittelpunkt steht, abzusichern.
Ich begrüße den jüngsten Vorstoß des Justizministers Marco Buschmann die rechtliche Anerkennung der Co-Mutterschaft bei lesbischen Paaren voranzubringen. Er hat bekräftigt, daß Kinder von Geburt an eine rechtssichere Beziehung zu beiden Elternteilen haben sollen und niemand sich als Elternteil zweiter Klasse fühlen soll. Sein Ministerium arbeitet bereits an einem entsprechenden Gesetzentwurf, der bis zum Ende des Jahres vorgelegt werden soll.
Wenn ein Kind in eine Ehe hineingeboren wird, ist der Mann - unabhängig davon, ob er der biologische Vater ist, rechtlich der Vater. Bei einer Ehe zwischen zwei Frauen sollte dies auch so sein.
Bei einer registrierten Samenspende ist es unumstritten, dass der Samenspender nicht an der Erziehung teilhaben möchte. Bei lesbischen Paaren sollten dann beide Frauen ab der Geburt eines Kindes rechtlich als Mütter anerkannt werden.
Es gibt viele weitere Konstellationen von Regenbogenfamilien, z.B. die Situation, dass lesbische Paare mit schwulen Männern Kinder bekommen. Mir ist wichtig, dass bei der Reform des #Abstammungsrechts diese verschiedenen Familienmodelle rechtliche Anerkennung erfahren.
Im parlamentarischen Verfahren werden wir das diskutieren.
Die Rechte des biologischen Vaters dürfen dabei nicht vergessen werden!