Erleicherung für Biogasanlagen
Ein erster von Bundeswirtschaftsminister Habeck vorgelegter Gesetzentwurf zur Umsetzung der Strompreisbremse und Erlösabschöpfung von Stromerzeugern hatte bei den Biogasbauern für Unmut gesorgt. In mehreren Gesprächen mit Betreibern von Biogasanlagen - beispielsweise der Familie Vogt in Eiterfeld - habe ich mir eine genaue Übersicht über die Ausgangslage geben lassen.
Die Biogasanlagenbetreiber können Ökostrom erzeugen, wenn Wind und Sonne gerade nicht liefern. Gerade die Wirtschaftlichkeit derjenigen Biogasbetriebe, welche ihre Anlagen flexibilisiert haben, um Stromspitzen abfangen zu können, wären nach den ersten Entwürfen des Wirtschaftsministeriums in ihrer unternehmerischen Voraussicht benachteiligt worden, wenn sich die vorgesehene Bagatellgrenze von 1 MW nach der installierten Leistung richten würde.
Wir brauchen die flexiblen Biogasanlagen in der aktuellen Krisenlage und auch in Zukunft für unsere Versorgungssicherheit. Daher bin ich den Betreibern von Biogasanlagen für ihren unternehmerischen Mut sehr dankbar. Auch weil vor allem im Ländlichen Raum viel nach- und vorgelagertes Gewerbe an Biogas hängt. Ich begrüße es sehr, dass wir im gemeinsamen Beratungsprozess in der Ampel Erleichterungen für die Branche erreichen konnten.
So wird für die bereits vereinbarte Bagatellgrenze die Bemessungsleistung statt der installierten Leistung als Maßstab genommen und der Sicherheitszuschlag noch einmal auf 9 c/kWh erhöht. Schon länger vom Tisch ist die rückwirkende Abschöpfung der Erlöse - auch wenn die Opposition unseriöserweise immer wieder gegenteiliges behauptet.
Mir war wichtig, dass die im Vergleich zu Wind- und Solaranlagen höheren laufenden Kosten der Biogasanlagen Berücksichtigung finden. So werden die Biogasbetreiber auch weiterhin ihren Beitrag für die Steigerung der Energiesouveränität in Deutschland leisten können.
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Mit Hilfe der Strompreisbremse sollen Bürger und Unternehmen entlastet werden. Die Entlastung durch die Strompreisbremse wird teilweise über die Abschöpfung von Zufallsgewinnen im Strommarkt refinanziert. Die Bundesregierung setzt damit die für alle EU Mitgliedsstaaten verbindlichen Vorgaben aus der Notfallverordnung (EU) 2022/1854 um, der zufolge Obergrenzen für Markterlöse in der Stromerzeugung gesetzt werden müssen.