Divers
m/w/d - heute vor drei Jahren, am 13.12.2018, hat der Deutsche Bundestag für die dritte Geschlechtsbezeichnung „divers“ gestimmt.
Die Große Koalition hatte damit eine Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts umgesetzt.
Im Geburtenregister ist nun auch der Eintrag „divers“ neben „männlich“ und „weiblich“ möglich. Menschen, die sich weder als Mann noch als Frau geschlechtlich definieren können, werden unter dem sogenannten dritten Geschlecht verstanden. Mit der Einführung des Begriffs „divers“ ging eine verbundene Änderung des Personenstandrechts (PStR) einher.
Diese Debatte wurde sehr kontrovers geführt und nicht alle konnten bzw. wollten deren Notwendigkeit überhaupt nachvollziehen. Dabei zeichnet es doch eine emphatische Gesellschaft aus, dass jede Stimme Gehör findet. Für uns Liberale ist das von großer Bedeutung, wir denken immer vom Individuum aus.
Die FDP-Bundestagsfraktion hatte sich bei der Abstimmung enthalten, da der Entwurf den Liberalen nicht weit genug ging. Der Eintrag „divers“ im Geburtenregister bleibt den Menschen vorbehalten, die medizinisch nachweisen können, dass bei Ihnen eine „Variante der Geschlechtsentwicklung“ vorliegt. Solch einen Gutachtenzwang lehnen wir ab. Nur das Individuum selbst kann über die eigene geschlechtliche Identität entscheiden.