Bürgergeld - moderne Grundsicherung für Arbeitsuchende
Das Hartz-IV-System soll ab dem 1. Januar 2023 durch das Bürgergeld abgelöst werden. Mit dem Bürgergeld kann Deutschland endlich eine moderne Grundsicherung für Arbeitssuchende erhalten.
Klar ist: Das Bürgergeld ist kein bedingungsloses Grundeinkommen.
Arbeit muss sich immer mehr lohnen als keine Arbeit. Es ist schlicht unfair, wenn jemand, der arbeitet, nur geringfügig mehr und in manchen Fällen sogar weniger Geld zur Verfügung hat, als jemand, der nicht arbeitet.
Daher müssen wir die Hinzuverdienstgrenzen attraktiver gestalten, um Erwerbsanreize zu stärken. Jugendliche aus leistungsbeziehenden Elternhäusern dürfen bisher nur 170 Euro der verdienten 450 Euro behalten. Das wollen wir ändern.
Wir werden den Fokus auf Aus- und Weiterbildung legen, beispielsweise mit dem Weiterbildungsgeld von 150 Euro. Denn zwei Drittel aller Langzeitarbeitslosen haben keine berufliche Qualifikation.
Eine pauschale Erhöhung der Leistungen tragen wir Liberale hingegen nicht mit. Die Regelsätze werden zum 1. Januar 2023 ohnehin regulär angepasst. Bei dieser Erhöhung ist der Inflationsausgleich dabei.
Am Grundsatz des Förderns und Forderns halten wir fest - das ist auch eine Frage des Respekts gegenüber denjenigen, die sich an die Regeln halten. Der Weg in den Arbeitsmarkt muss sich für alle lohnen.
Darauf werden wir als FDP-Fraktion im weiteren Gesetzgebungsverfahren besonders achten.