Bundestag beschließt Selbstbestimmungsgesetz
Das Selbstbestimmungsgesetz ist ein gesellschaftspolitischer Meilenstein und steht im Geist unserer Verfassung. Das Freiheitsversprechen des Grundgesetzes umfasst auch die geschlechtliche Selbstbestimmung. Viele betroffene transgeschlechtliche und intergeschlechtliche Personen warten schon sehr lange darauf, dass sie ihren Geschlechts- und Personenstandseintrag unkompliziert und ohne diskriminierende Offenbarungsverfahren ändern dürfen. Für uns Liberale stand nie außer Frage, dass über die geschlechtliche Identität eines Menschen niemand besser urteilen kann als dieser Mensch selbst. In einer ohnehin schon schwierigen Lebenssituation sollte der Staat nicht zusätzlich gängeln, sondern die Freiheitsrechte von transgeschlechtlichen, intergeschlechtlichen und nichtbinären Menschen stärken. Die Liberalität einer Gesellschaft zeigt sich auch und gerade im Umgang der Mehrheit mit Minderheiten und das Freiheitsversprechen des Grundgesetzes umfasst auch die geschlechtliche Selbstbestimmung. Damit ermöglichen wir transgeschlechtlichen Personen ein freies, selbstbestimmtes und gleichberechtigtes Leben und wollen transfeindliche Diskriminierung und Übergriffe verhindern.
Hörtipp:
Der Deutschlandfunk geht in dem Bericht auch auf die erste Lesung im Bundestag, bei der ich für die FDP-Fraktion reden durfte, ein.