2G Regel im Einzelhandel
Die 2G-Regel hält Shopper*innen vom Einkauf in den Innenstädten ab.
Der stationäre Einzelhandel hat unter den Einschränkungen in der Corona-Pandemie besonders gelitten. Bereits jeder siebte Euro wurde 2020 im Einzelhandel online ausgegeben.
Ich möchte auch in Zukunft zum Einkaufsbummel in Fuldas schöne Innenstadt gehen. Ich habe mich auch beim Einkauf mit FFP2-Maske, Abstand und Hygienemaßnahmen sicher gefühlt.
Daher bin ich ganz bei unserem liberalen Justizminister, Marco Buschmann, der heute in den Medien die Frage aufgeworfen hat, ob 2G im Einzelhandel überhaupt noch begründbar ist.
In einigen Bundesländern wurde die 2G Regel im Einzelhandel bereits gekippt, in anderen hat sie noch Bestand. Erst kürzlich hat das Verwaltungsgericht in Frankfurt entschieden, dass ein Bekleidungsgeschäft in Hanau ohne Einhaltung der 2G-Regeln öffnen darf. Die hessische Landesregierung pant eine Anpassung der Verordnung bei der 2G-Regelung, hat den Zeitpunkt aber noch offen gelassen.
Es ist sinnvoll das Infektionsgeschehen in den Ländern ohne 2G-Regeln zu analysieren. Sollte sich dies nicht schlechter entwickeln als in den anderen Ländern, muss hinterfragt werden, ob die Maßnahmen überhaupt noch erforderlich sind.
Ich hoffe sehr, dass ab Mitte Februar die Fallzahlen wieder sinken und im März der Scheitelpunkt der Omikron-Welle überschritten ist und die Krankenhäuser nicht überlastet sind. Dann können viele Schutzmaßnahmen zurückgenommen und Lockerungen durchgesetzt werden.